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zum Nachlesen

aus der Ordnung der Evangelischen Jugend in Sachsen

Zielsetzung und Zugehörigkeit §1

(1) Die Evangelische Jugend in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Kurzform: Evangelische Jugend in Sachsen) ist ein selbstständiges Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens – nachstehend Landeskirche genannt – ohne eigene Rechtsfähigkeit. Die rechtliche Vertretung
erfolgt durch das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens.

(2) Zur Evangelischen Jugend in Sachsen gehören alle im Bereich der Landeskirche tätigen Gruppen evangelischer Jugendarbeit, also der Jungen Gemeinde und der Vereine und Verbände. Der Evangelischen Jugend sind alle Arbeitsformen evangelischer Jugendarbeit auf kirchgemeindlicher, kirchenbezirklicher
und landeskirchlicher Ebene zuzurechnen, die sich der Landeskirche verpflichtet wissen und ihr rechtlich zugeordnet sind.

(3) Das gemeinsame Ziel ihrer Arbeit besteht darin,

  1. als mündige und tätige Gemeinde Jesu Christi das Evangelium von Jesus Christus, wie es im Alten und Neuen Testament beschrieben ist, den jungen Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit zu bezeugen,
  2. Gottes Wirken auch in der Begabung Jugendlicher zu sehen, frühzeitig gesellschaftliche und geistliche Bewegungen anzuzeigen,
  3. für die junge Generation einzutreten, indem sie an die Interessen und Begabungen junger Menschen anknüpft, ihnen Mitbestimmung und Mitgestaltungsmöglichkeiten
    einräumt, ihre Persönlichkeitsentwicklung, ihre gesellschaftliche Verantwortungsbereitschaft und ihr soziales Engagement fördert und damit Jugendbildung und Jugendsozialarbeit betreibt.

(4) Das Zeichen der Evangelischen Jugend in Sachsen ist das Kugelkreuz.