Bezirksjugendkammer (BJK)

Die Bezirksjugendkammer vertritt die Belange der Jugendarbeit im Kirchenbezirk.

Der Kirchenbezirksvorstand soll der Bezirksjugendkammer Aufgaben und Kompetenzen für die Jugendarbeit im Kirchenbezirk übertragen, die im Einvernehmen mit dem Kirchenbezirksvorstand wahrzunehmen sind.

Die Bezirksjugendkammer ist dem Kirchenbezirksvorstand rechenschaftspflichtig.

( II. Abschnitt _ 2. Jugendarbeit im Kirchenbezirk _ § 3 _ (5)

Aus der BJK

9. Januar 2020
BJK -konstituierende Zusammmenkunft

Zusammensetzung der BJK (§1)

Stimmberechtigte Mitglieder (17)
> 9 gewählte Jugendliche aus den Jugendgruppen der Kirchgemeinden des Kirchenbezirkes Meißen-Großenhain
> 5 zu berufene Mitglieder
> Bezirksjugendwart Denis Kirchhoff
> Kinder- und Jugendpfarrer Philipp Frank
> Vertretung Gemeindepädagogik

beratende Mitglieder
> Superintendent Andreas Beuchel
> 3 Vertreter / Vertreterinnen in der Landesjugendkammer
> Jugendmitarbeiter
> Verwaltungsmitarbeiter der evjugend.meigro Thomas Herold

Zusammenkünfte der Bezirksjugendkammer

31. Oktober bis 18. November
Wahl der Bezirksjugendkammer für die Legislatur 2023-2025

19. November 2022
15:00 Uhr Niederau / Pfarrhaus Abschlusssitzung der amtierenden BJK und Wahlurnenöffnung und Stimmenauszählung

12. Januar 2023
18:00 Uhr in Meißen, Freiheit 9
konstituierende Sitzung der BJK

30. September 2023
BJK Begegnungstag der Evang. Jugend Sachsens


Aufgaben der BJK (§4)

Die Bezirksjugendkammer hat insbesondere folgende Aufgaben und Zuständigkeiten:

(1)     Nach Anhörung des Landesjugendpfarrers Beschlussfassung über Anträge von Vereinen auf Zugehörigkeit zur Evangelischen Jugend des Kirchenbezirkes, die der Genehmigung des Kirchenbezirksvorstandes bedürfen,

(2)     Aufstellen und Ändern der Bezirksjugendordnung, welche der vom Landeskirchenamt aufgestellten Musterordnung für Bezirksjugendkammern nicht widersprechen darf und der Genehmigung durch den Kirchenbezirksvorstand bedarf,

(3)     Mitwirkung bei der Anstellung hauptberuflicher Jugendwarte, Jugendmitarbeiter und haupt- und nebenamtlicher Jugendpfarrer des Kirchenbezirkes,

(4)     Anregung und Planung gemeinsamer Veranstaltungen und Aktivitäten, wie Mitarbeiterbildung, Konzeptions- und Strukturfragen, Förderung des Zusammenwirkens zwischen den verschiedenen Formen der gemeindlichen und übergemeindlichen Jugendarbeit und Weiterbildung der Jugendarbeit im Kirchenbezirk,

(5)     Aufstellung von Richtlinien zur Verwendung der für die Jugendarbeit im Kirchenbezirk zur Verfügung stehenden kirchlichen Finanzmittel und Verteilung dieser Mittel mit Rechenschaftspflicht,

(6)     Beantragung der für die Jugendarbeit erforderlichen kirchlichen und außerkirchlichen Finanzmittel und Verfügung über diese Mittel im Rahmen der Bewilligung,

(7)     Vorschläge an das Landesjugendpfarramt zur Beantragung außerkirchlicher Finanzmittel für besondere Vorhaben evangelischer Jugendarbeit im Kirchenbezirk,

(8)     kritische Begleitung der haupt- und nebenamtlichen Jugendmitarbeiter,

(9)     Vorschläge an den Kirchenbezirksvorstand zur Benennung von Kandidaten für die Wahl stimmberechtigter Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Meißen,

(10)    Vorschläge an den Kirchenbezirksvorstand zur Benennung eines beratenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Meißen

(11)    Entsendung von zwei die Jugend vertretenden Personen im Alter von 16 bis 27 Jahren in die Kirchenbezirkssynode,

(12)    Jedes Mitglied der Bezirksjugendkammer übernimmt Verantwortung in einem der Arbeitsbereiche der Evangelischen Jugend, unterstützt diesen Arbeitsbereich nach Kräften und berichtet in der Bezirksjugendkammer über die aktuelle Situation.

(13)   Die Bezirksjugendkammer entsendet aus den Reihen der Evangelischen Jugend im Kirchenbezirk Meißen-Großenhain bis zu drei Mitglieder in den Landesjugendkonvent.

(14)     Die Bezirksjugendkammer entsendet Mitglieder zur Vertretung in weitere jugendarbeitsrelevante Gremien/Vereine.


Downloads zur BJK

BJK-Ordnung


Zusammensetzung der BJK


GEKO = GEmeindejugendKOnvent

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