Bezirksjugendkammer (BJK)
Die Bezirksjugendkammer vertritt die Belange der Jugendarbeit im Kirchenbezirk.
Der Kirchenbezirksvorstand soll der Bezirksjugendkammer Aufgaben und Kompetenzen für die Jugendarbeit im Kirchenbezirk übertragen, die im Einvernehmen mit dem Kirchenbezirksvorstand wahrzunehmen sind.
Die Bezirksjugendkammer ist dem Kirchenbezirksvorstand rechenschaftspflichtig.
( II. Abschnitt _ 2. Jugendarbeit im Kirchenbezirk _ § 3 _ (5)
Wir. Die BJK der evjumeigro.
Zusammensetzung der BJK (§1)
Stimmberechtigte Mitglieder
> 9 gewählte Jugendliche aus den Jugendgruppen der Kirchgemeinden des Kirchenbezirkes Meißen-Großenhain
> 5 zu berufende Mitglieder
> Bezirksjugendwart*in
> Jugendpfarrer*in
> Vertretung Gemeindepädagogik
beratende Mitglieder
> Superintendent*in
> die Vertreter*innen der evjumeigro in der Landesjugendkammer
> Jugendmitarbeiter*in
> Verwaltungsmitarbeiter*in der evjumeigro
Zusammenkünfte der Bezirksjugendkammer
21. September
17:30 Uhr Begegnungszeit
18:00 Uhr in Meißen, Freiheit 9
Aufgaben der BJK (§4)
Die Bezirksjugendkammer hat insbesondere folgende Aufgaben und Zuständigkeiten:
(1) Nach Anhörung des Landesjugendpfarrers Beschlussfassung über Anträge von Vereinen auf Zugehörigkeit zur Evangelischen Jugend des Kirchenbezirkes, die der Genehmigung des Kirchenbezirksvorstandes bedürfen,
(2) Aufstellen und Ändern der Bezirksjugendordnung, welche der vom Landeskirchenamt aufgestellten Musterordnung für Bezirksjugendkammern nicht widersprechen darf und der Genehmigung durch den Kirchenbezirksvorstand bedarf,
(3) Mitwirkung bei der Anstellung hauptberuflicher Jugendwarte, Jugendmitarbeiter und haupt- und nebenamtlicher Jugendpfarrer des Kirchenbezirkes,
(4) Anregung und Planung gemeinsamer Veranstaltungen und Aktivitäten, wie Mitarbeiterbildung, Konzeptions- und Strukturfragen, Förderung des Zusammenwirkens zwischen den verschiedenen Formen der gemeindlichen und übergemeindlichen Jugendarbeit und Weiterbildung der Jugendarbeit im Kirchenbezirk,
(5) Aufstellung von Richtlinien zur Verwendung der für die Jugendarbeit im Kirchenbezirk zur Verfügung stehenden kirchlichen Finanzmittel und Verteilung dieser Mittel mit Rechenschaftspflicht,
(6) Beantragung der für die Jugendarbeit erforderlichen kirchlichen und außerkirchlichen Finanzmittel und Verfügung über diese Mittel im Rahmen der Bewilligung,
(7) Vorschläge an das Landesjugendpfarramt zur Beantragung außerkirchlicher Finanzmittel für besondere Vorhaben evangelischer Jugendarbeit im Kirchenbezirk,
(8) kritische Begleitung der haupt- und nebenamtlichen Jugendmitarbeiter,
(9) Vorschläge an den Kirchenbezirksvorstand zur Benennung von Kandidaten für die Wahl stimmberechtigter Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Meißen,
(10) Vorschläge an den Kirchenbezirksvorstand zur Benennung eines beratenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Meißen
(11) Entsendung von zwei die Jugend vertretenden Personen im Alter von 16 bis 27 Jahren in die Kirchenbezirkssynode,
(12) Jedes Mitglied der Bezirksjugendkammer übernimmt Verantwortung in einem der Arbeitsbereiche der Evangelischen Jugend, unterstützt diesen Arbeitsbereich nach Kräften und berichtet in der Bezirksjugendkammer über die aktuelle Situation.
(13) Die Bezirksjugendkammer entsendet aus den Reihen der Evangelischen Jugend im Kirchenbezirk Meißen-Großenhain bis zu drei Mitglieder in den Landesjugendkonvent.
(14) Die Bezirksjugendkammer entsendet Mitglieder zur Vertretung in weitere jugendarbeitsrelevante Gremien/Vereine.