Bezirksjugendkammer (BJK)


Die Bezirksjugendkammer vertritt die Belange der Jugendarbeit im Kirchenbezirk.

Der Kirchenbezirksvorstand soll der Bezirksjugendkammer Aufgaben und Kompetenzen für die Jugendarbeit im Kirchenbezirk übertragen, die im Einvernehmen mit dem Kirchenbezirksvorstand wahrzunehmen sind.

Die Bezirksjugendkammer ist dem Kirchenbezirksvorstand rechenschaftspflichtig.

( II. Abschnitt _ 2. Jugendarbeit im Kirchenbezirk _ § 3 _ (5)

Wir. Die BJK der evjumeigro.

30. März 2023
BJK – Zusammmenkunft

Zusammensetzung der BJK (§1)

Stimmberechtigte Mitglieder
> 6 gewählte Jugendliche aus den Jugendgruppen der Kirchgemeinden des Kirchenbezirkes Meißen-Großenhain
> 4 zu berufende Mitglieder
> Bezirksjugendwart*in
> Jugendpfarrer*in
> Vertretung Gemeindepädagogik

beratende Mitglieder
> Superintendent*in
> die Vertreter*innen der evjumeigro in der Landesjugendkammer
> Jugendmitarbeiter*in
> Verwaltungsmitarbeiter*in der evjumeigro

Zusammenkünfte der Bezirksjugendkammer

6. November
18:00 Uhr in Meißen, Freiheit 9


Aufgaben der BJK (§4)

Die Bezirksjugendkammer hat insbesondere folgende Aufgaben und Zuständigkeiten:

1)      Nach Anhörung des Landesjugendpfarrers Beschlussfassung über Anträge von Vereinen auf Zugehörigkeit zur Evangelischen Jugend des Kirchenbezirks, die der Genehmigung des Kirchenbezirksvorstandes bedürfen.

(2)     Aufstellen und Ändern der Bezirksjugendordnung, welche der vom Landeskirchenamt aufgestellten Musterordnung für Bezirksjugendkammern nicht widersprechen darf, und der Genehmigung durch den Kirchenbezirksvorstand bedarf.

(3)     Mitwirkung bei der Anstellung hauptberuflicher Jugendwarte / Jugendwartin, haupt- und nebenamtlicher Jugendpfarrer / Jugendpfarrerin sowie Jugendmitarbeiter / Jugendmitarbeiterinnen und Dienstleistenden im Freiwilligen Sozialen Jahr oder Zivildienst im Bereich der Jugendarbeit des Kirchenbezirkes.

(4)     Kritische Begleitung der beruflichen Mitarbeitenden der Jugendarbeit des Kirchenbezirks.

(5)     Gibt Anregung und Planung gemeinsamer Veranstaltungen und Aktivitäten, wie Mitarbeiterbildung, Konzeptions- und Strukturfragen, Förderung des Zusammenwirkens zwischen den verschiedenen Formen der gemeindlichen und übergemeindlichen Jugendarbeit und Weiterbildung der Jugendarbeit im Kirchenbezirk.

(6)     Aufstellung von Richtlinien zur Verwendung der für die Jugendarbeit im Kirchenbezirk zur Verfügung stehenden kirchlichen Finanzmittel und Verteilung dieser Mittel mit Rechenschaftspflicht.

(7)     Beantragung weiterer Drittmittel für die Jugendarbeit im Einvernehmen mit dem Kirchenbezirksvorstand und Verfügung über diese Mittel im Rahmen der Bewilligung.

(8)     Erarbeiten von Vorschlägen an das Landesjugendpfarramt zur Beantragung außerkirchlicher Finanzmittel für besondere Vorhaben evangelischer Jugendarbeit im Kirchenbezirk.

(9)     Unterbreiten von Vorschlägen an den Kirchenbezirksvorstand zur Benennung von Kandidierenden für die Wahl in den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Meißen.

(10)   Unterbreiten von Vorschlägen an den Kirchenbezirksvorstand zur Benennung eines beratenden Mitgliedes und eines stellvertretend beratenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Meißen.

(11)   Entsendet zwei die Jugend vertretenden Personen im Alter von 16 bis 27 Jahren in die Kirchenbezirkssynode.

(12)   Die Bezirksjugendkammer entsendet aus den Reihen der Evangelischen Jugend im Kirchenbezirk Meißen-Großenhain bis zu drei Mitglieder in den Landesjugendkonvent.

(13)   Entsendet Mitglieder zur Vertretung in weitere für die Evangelische Jugend Meißen-Großenhain relevante Gremien, Vereine oder Initiativen.


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